Wie können exportierte Straßenwalzen in die EU die EN 500-4 und die Lärmrichtlinie in der CE-Zertifizierung erfüllen?
Die EN 500-4 verlangt, dass Straßenwalzen mit ROPS ausgestattet und gekennzeichnet sind. Die Lärmrichtlinie 2000/14/EG begrenzt den Schallleistungspegel auf ≤104 dB(A), geprüft durch Dritte. Ein EG-Baumusterprüfzertifikat einer benannten Stelle ist vorzulegen. Die technische Dokumentation muss eine Risikobeurteilung und eine ISO 12100-Konformitätserklärung enthalten. Das CE-Typenschild muss Hersteller, Modell, Baujahr und Nummer der benannten Stelle anzeigen.