Sollte die Dosiertoleranz in den Kaufvertrag der Verpackungsmaschine aufgenommen werden?

📅 Veröffentlicht 2026-09-18👁 0 AufrufeProduktwissenPackaging Machinery📦 Verpackungsmaschinen
Ja, sie muss zwingend in den Vertrag aufgenommen werden, da die Dosiertoleranz ein zentrales Abnahmekriterium ist. Der Toleranzbereich ist anzugeben, z. B. ±1 % oder ±0,5 g, unter Nennung von Material-, Geschwindigkeits- und Bereichsbedingungen. Das Prüfverfahren ist zu vereinbaren: Normgewichte oder tatsächliches Produkt, 30 aufeinanderfolgende Proben bei Nenndrehzahl. Für Abweichungen sind Maßnahmen wie Nacharbeit, Vertragsstrafe oder Ablehnung mit FAT- und SAT-Prüfung festzulegen, und die Dosierkomponenten wie Wägezelle, Servomotor und PLC-Parameter müssen den Abnahmekriterien entsprechen.

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