Sollte die Dosiertoleranz in den Kaufvertrag der Verpackungsmaschine aufgenommen werden?
Ja, sie muss zwingend in den Vertrag aufgenommen werden, da die Dosiertoleranz ein zentrales Abnahmekriterium ist. Der Toleranzbereich ist anzugeben, z. B. ±1 % oder ±0,5 g, unter Nennung von Material-, Geschwindigkeits- und Bereichsbedingungen. Das Prüfverfahren ist zu vereinbaren: Normgewichte oder tatsächliches Produkt, 30 aufeinanderfolgende Proben bei Nenndrehzahl. Für Abweichungen sind Maßnahmen wie Nacharbeit, Vertragsstrafe oder Ablehnung mit FAT- und SAT-Prüfung festzulegen, und die Dosierkomponenten wie Wägezelle, Servomotor und PLC-Parameter müssen den Abnahmekriterien entsprechen.